Wussten Sie eigentlich, dass es in Deutschland eine Pflicht für Rauchmelder gibt? Diese gilt für Neu- und Umbauten seit dem 01.04.2013. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2016 nachgerüstet sein.
Dabei ist vorgeschrieben, dass mindestens ein Rauchmelder einzubauen ist in allen
Schlafräumen
Kinderzimmern
Fluren
Auch die Verantwortlichkeit ist gesetzlich geregelt - diese liegt beim Eigentümer.
Sie sind sich nicht sicher, ob sie die Vorschriften erfüllen? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Sprechen
Sie uns gerne an.