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Rauchmelderpflicht - Sind Sie ausgerüstet?

 

Wussten Sie eigentlich, dass es in Deutschland eine Pflicht für Rauchmelder gibt? Diese gilt für Neu- und Umbauten seit dem 01.04.2013. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2016 nachgerüstet sein.

 

Dabei ist vorgeschrieben, dass mindestens ein Rauchmelder einzubauen ist in allen

Schlafräumen

Kinderzimmern

Fluren

Auch die Verantwortlichkeit ist gesetzlich geregelt - diese liegt beim Eigentümer.

 

Sie sind sich nicht sicher, ob sie die Vorschriften erfüllen? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Sprechen Sie uns gerne an.

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Geschäftszeiten  
Montags bis Freitags        7.30 - 17.00 Uhr
   

 In dringenden Fällen natürlich auch darüber

 hinaus.